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Als Mietwagen versteht sich ein Fahrzeug, das gegen ein bestimmtes Entgelt über eine vorher vereinbarte Mietdauer gemietet werden kann. Aufgrund seines Einsatzzweckes ist dieser Leihwagen entsprechend zu versichern und auch die technische Überprüfung erfolgt in kürzerer Abständen als bei eigenen Fahrzeugen, die dauerhaft benutzt werden. Wie hoch der Mietpreis eines Leihautos ist, entscheidet dabei nicht das Modell selbst sondern die jeweilige Fahrzeuggruppe, die der Wagen zugehörig ist. Mietautos stehen in der Zwischenzeit fast weltweit zur Verfügung und können meistens auch gleich direkt im Reisebüro mit der geplanten Reise mitgebucht werden. Ob der Leihwagen dann gleich am Zielflughafen zur Verfügung steht, direkt bei der Autovermietungsfirma abgeholt wird, oder erst bei der Unterkunft in Empfang genommen werden kann, ist individuell verschieden und hängt mitunter vom Reiseveranstalter und der Autovermietung selbst ab. Angemietet werden kann das Leihfahrzeug für einzelne Tage bis zur gesamten Aufenthaltsdauer des Urlaubes. Für Selbstversorger ist das natürlich ein wesentlicher Vorteil, um Lebensmittelgeschäfte die eventuell weiter entfernt sind, erreichen zu können. Zudem erkunden viele Urlauber gerne auf Eigenregie gewisse Gebiete ihres Urlaublandes, anstatt bei geplanten Ausflügen der Veranstalter teilzunehmen. Somit sind sie nicht zeitgebunden und können selbst entscheiden, wann sie was besichtigen möchten und genießen mehr Flexibilität.

Ein Fahrzeug inklusive Fahrer mieten

Neben der Möglichkeit einen Mietwagen für Selbstfahrer zu leihen, kann ein Fahrzeug auch inklusive Fahrer gemietet werden. Allerdings entscheidet sich diese Beförderungsform erheblich von der des Taxigewerbes. Ein Auftrag zur Beförderung darf nur direkt beim Firmensitz oder der privaten Wohnung des Mietwagenunternehmers entgegen genommen werden. Ist die Beförderung beendet, unterliegt der Fahrer der Rückkehrpflicht zum Unternehmenssitz und darf dabei keine winkenden Passanten aufnehmen. Um einen Mietwagen lenken zu dürfen, benötigt der Mietwagenfahrer wie auch der Taxifahrer eine Fahrerlaubnis, die zur Fahrgastbeförderung berechtigt. Diese Fahrerlaubnis wird auf maximal 5 Jahre ausgestellt und kann bei Erfüllung aller Voraussetzungen, um immer jeweils weitere 5 Jahre ausgedehnt werden. Weiteres muss der Fahrer eines Leihwagens das 21. Lebensjahr erreicht haben, die entsprechende Fahrerlaubnis besitzen und sich seiner Verantwortung bewusst sein, die er während der Fahrgastbeförderung zu tragen hat.


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